Wenn ich bei einer Rohrdurchführung von brennbaren Versorgungsrohrleitungen direkt unterhalb und/oder oberhalb der Decke ein Leitungsverzug bzw. ein T-Stück habe, wie muss ich dort mit der weiterführenden Dämmung verfahren?
Bei einem Leitungsverzug und/oder einem T-Stück muss die Durchführungsdämmung innerhalb der Durchführung auf einer Länge von 1 m mittig eingebaut werden. Wenn Leitungen verzogen werden, muss in der Summe immer 1 m mittig eingebaut ergeben. Bei einem T-Stück müssen die abgehenden Rohrleitungen zu beiden Seiten mind. so weit gedämmt werden, dass die 1 m Dämmung mittig eingebaut erreicht werden. Nähere Angaben finden Sie im ABP Nr. P-3726/4140-MPA BS. Oder im ROCKWOOL Planungs- und Montagehelfer auf Seite 64.
