Wenn ich bei einer Rohrdurchführung von nichtbrennbaren Versorgungsrohrleitungen direkt unterhalb und/oder oberhalb der Decke ein Leitungsverzug bzw. ein T-Stück habe, wie muss ich dort mit der weiterführenden Dämmung verfahren?

Bei einem Leitungsverzug und/oder einem T-Stück muss die weiterführende Dämmung auf jeder Seite immer in der Summe 1 m ergeben, d. h. wenn die Rohrleitung unterhalb und/oder oberhalb der Decke 0,2 m heraussteht, dann verzogen wird und weitergeht, muss nach dem Verzug noch mind. 0,8 m weitergedämmt werden. Bei einem T-Stück müssen die abgehenden Rohrleitungen zu beiden Seiten mind. 0,8 m weitergedämmt werden. Nähere Angaben finden Sie im ABP Nr. P-3725/4130-MPA BS. Oder im ROCKWOOL Planungs- und Montagehelfer auf Seite 64.