Was ist eine gekapselte Brandlast?
Eine gekapselte Brandlast ist nach MLAR eine brennbare Leitungsanlage, die durch Brandschutzmaßnahmen gegen eine Brandweiterleitung geschützt (gekapselt) ist. Unter einer brennbaren Leitungsanlage versteht man z.B. ein brennbares Rohr oder ein mit brennbaren Dämmstoffen gedämmtes nichtbrennbares Rohr.
Gemäß einer Gutachterlichen Stellungnahme (Nr. 3335/1111-Mer-vom 24.04.2007) können brennbare Leitungsanlagen bis zu einem Da = 160 mm, die mit Hilfe der RW 800 (Heizungsrohrschale) mit einer Mindestdämmdicke von 30 mm brandschutztechnisch gekapselt sind, auch in Flucht- und Rettungswegen eingesetzt werden. Weitere Brandschutzmaßnahmen sind nicht notwendig.
