Mittwoch, 14. April 2010

Verwendbarkeitsnachweis für Rohrabschottungen in Sonderdecken

Gladbeck – Ein Großteil der Technischen Gebäudeausrüstung wird heute im Rahmen von Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in Gebäude eingebracht. Häufig treffen Architekten und TGA-Planer dabei auf Sonderdecken wie Holzbalkendecken, Kappendecken, Hohlziegeldecken etc. Da für diese in den meisten Fällen der unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten relevante Bestandsschutz etwa durch eine Nutzungsänderung nicht greift, stellt sich die Frage, wie solche Gebäude brandsicher und zugleich zulassungskonform ausgeführt werden können. ROCKWOOL TECHNICAL INSULATION (RTI) hat deshalb gemeinsam mit dem IBMB Braunschweig Lösungsansätze für Rohrdurchführungen in Sonderdecken erarbeitet und gutachterlich bewerten lassen.

 

Holzbalkendecken, Rippendecken, Hohlziegeldecken, Kappendecken – viele historische Gebäude verdanken u. a. einer dieser Deckenformen ihren individuellen Charakter. Doch für Architekten und Planer bargen sie bislang Unsicherheiten, da der Markt für diese Sonderdecken  praktisch keine durch allgemeine bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise klassifizierten Abschottungssysteme anbot. Entsprechend problematisch war es, die erforderlichen brandschutztechnischen Nachweise zu führen.

Aufbauend auf in unzähligen Brandversuchen gesammeltem Brandschutz-Know-how haben die Brandschutz-Spezialisten vonRTInun gemeinsam mit dem IBMB Braunschweig Lösungsansätze für Rohrdurchführungen in Sonderdecken erarbeitet. Aufgrund umfangreicherRTIBrandprüfergebnisse konnte das IBMB Braunschweig eine gutachterliche Stellungnahme erstellen. Wobei die Ausführung der Rohrdurchführungen sich sehr nahe an die Ausführung der bewährten und bei Verarbeitern wie Planern bekannten „Conlit“ Rohrabschottungen anlehnt. Kernstücke der jetzt begutachteten Abschottungssysteme sind dabei die „Conlit Schale“ sowie das „Conlit Penetration Board“. Durch ihren Einsatz wird nachgewiesenermaßen die Übertragung von Feuer und Rauch auch durch Sonderdecken wirkungsvoll verhindert.

Mit der Feststellung des IBMB, dass die Ausführungen im baujuristischen Sinne eine „nicht wesentliche“ Abweichung zu den regulären „Conlit“ ABP darstellen, bilden diese in Verbindung mit der neuen gutachterlichen Stellungnahme den bautechnischen Verwendbarkeitsnachweis.

Die gutachterliche Stellungnahme sowie sämtliche ABP und weitere Montagehinweise können kostenfrei unter service.technik@rockwool.de angefordert werden.

 

ROCKWOOL TECHNICAL INSULATION - Dämmstofflösungen aus Steinwolle

Die ROCKWOOL TECHNICAL INSULATION (RTI) ist als selbstständige Organisation inner­halb   des internationalen ROCKWOOL Konzerns der Spezialist für die Be­reiche Technische  Isolierung, vorbeugender baulicher Brandschutz und Schiffs­isolierung.RTIbietet deshalb neben einem kompletten Steinwolle-Produkt­programm für Dämmungen in Industrieanlagen und der technischen Gebäudeaus­stattung umfangreiche Produkt- und Systemlösungen für den vorbeugenden Brandschutz an.RTISteinwolle-Dämmstoffe leisten durch ihre Langlebigkeit einen nachhaltigen und wertvollen Beitrag zur Reduktion von Energieverlusten und CO2-Emissionen in Haustechnik und Industrie, während sie zugleich für zuverlässigen Brandschutz sorgen. Mit 8.500 Mitarbeitern in mehr als 30 Ländern ist der ROCKWOOL Konzern der weltweit führende Anbieter von Produkten und Systemen aus Steinwolle.

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Auf der sicheren Seite: Mit der gutachterlichen Stellungnahme des IBMB Braunschweig und den entsprechenden „Conlit“ ABP vonRTIkönnen Architekten und TGA-Planer die erforderlichen Brandschutznachweise auch für Rohrabschottungen in Sonderdecken, wie hier dargestellt in Holzbalken-  (links) oder Kappendecken, führen.

Datum: 14.04.2010
Foto: Deutsche ROCKWOOL Mineralwoll GmbH & Co. OHG